AGB
Geltungsbereich
- Die Maintek GmbH erbringt alle ihre Dienstleistungen (die "Leistungen") und liefert alle ihre Produkte ausschliesslich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die "AGB"), die der Kunde durch Erteilung des Auftrags oder Annahme der Leistung oder Ware anerkennt.
- Sofern keine Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserhebliche Klärungen vorgängig schriftlich abgemacht wurden, ist die Anwendung abweichender Geschäftsbedingungen ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn Maintek GmbH den abweichenden Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht oder der Kunde auf diese abweichenden Geschäftsbedingungen Bezug nimmt.
- Maintek GmbH kann die AGB sowie ihre Leistungsbeschreibung und Preisliste jederzeit ändern, indem die Änderung auf der Maintek GmbH Website publiziert und der Kunde darüber unter Hinweis auf die Fundstelle in geeigneter Form (E-Mail oder Brief) informiert wird. Die Änderungen treten 30 Tage nach Veröffentlichung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann dieser das Vertragsverhältnis mit Maintek GmbH bis zur Inkraftsetzung der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin kündigen. Kündigt der Kunde nicht innerhalb der Frist, wird die Änderung mit Ablauf der Frist gegenüber dem Kunden wirksam.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.
Leistungsumfang
- Die Maintek GmbH erbringt ihre Leistungen, indem Maintek GmbH dem Kunden den Zugang zu Übertragungsweisen und Vermittlungseinrichtungen der Maintek GmbH oder anderer Anbieter ermöglicht.
- Der Umfang der Leistungen der Maintek GmbH ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung und Preisliste für die betreffende Leistung, dem Auftragsformular, der Auftragsbestätigung, diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem "Service Level Agreement", sowie sonstigen schriftlichen Vereinbarungen zwischen Maintek GmbH und dem Kunden.
- Maintek GmbH kann sich Dritter als Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen bedienen. Die vertraglichen Pflichten der Maintek GmbH werden dadurch nicht berührt. Soweit die Erbringung der Dienstleistungen von der Inanspruchnahme von Übertragungswegen und Vermittlungseinrichtungen Dritter abhängig ist, weist Maintek GmbH darauf hin, dass sich Qualitätsabweichungen ergeben können, da die Leistungsstandards anderer Anbieter massgeblich sind.
Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Kunden und Maintek GmbH kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Maintek GmbH oder durch die Bereitstellung der Leistung durch Maintek GmbH zustande.
Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, die Hosting und Clouddienstleistungen der Maintek GmbH sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
- den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Kennworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass unbefugte Dritte davon Kenntnis erlangt haben.
- die Zugriffsmöglichkeit auf Hosting und Clouddienstleistungen der Maintek GmbH nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Dazu gehört auch die vom Kunden zu treffende Vorsorge, dass durch die Nutzung von Hosting und Clouddienstleistungen der Maintek GmbH keine Verstösse gegen Schutzgesetze zugunsten Dritter sowie straf- oder ordnungsrechtliche Bestimmungen erfolgen. Der Kunde trifft zudem Massnahmen, um zu verhindern, dass Personen unter 16 Jahren Zugang zu Informationen erlangen, die nicht für diese bestimmt sind. Zum Schutz des Internets behält sich Maintek GmbH Kontrollen der über Maintek GmbH publizierten Websites vor. Die Verantwortung über den Inhalt der über Maintek GmbH übermittelten Websites liegt ausschliesslich beim Kunden.
- Maintek GmbH erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung)
- im Rahmen des Zumutbaren alle Massnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern oder beschleunigen.
- Maintek GmbH unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- und Geschäftssitzes, seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform sowie sonstige wesentliche Umstände, mit denen Rechtsfolgen für das Vertragsverhältnis mit Maintek GmbH verbunden sein könnten mitzuteilen. Verstösst der Kunde gegen vorstehend genannte Pflichten, ist Maintek GmbH berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen oder zu sperren, bis die entsprechenden Bedingungen wieder eingehalten werden. Maintek GmbH hat zudem Anspruch gegen Kunden auf Ersatz aller Schäden, die ihr aus der Verletzung vorstehend genannter Pflichten des Kunden entstanden sind. Maintek GmbH kann die gleichen Massnahmen treffen, wenn der Kunde in schwerer Weise die Vertragsbedingungen missachtet. Als schwere Vertragsverletzung gilt insbesondere alles, was in der "Acceptable Use Policy", die sich unter www.Maintek.ch befindet, verboten ist. Im Falle einer solchen schweren Verletzung erklärt sich der Kunde einverstanden, dass gewisse Kundendaten (insbesondere Adressen, Telefonnummern, Online-Zeiten, usw.) durch Maintek GmbH veröffentlicht werden können, um es etwaigen Geschädigten zu vereinfachen, Schadenersatzforderungen gegen ihn geltend machen zu können.
Pflichten der Maintek GmbH
- Maintek GmbH wird die vom Kunden bestellten Hosting und Clouddienstleistungen vereinbarungsgemäss erbringen und leistet dafür Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Bei längeren, vorübergehenden Leistungseinstellungen oder -beschränkungen von Hosting und Clouddienstleistungen der Maintek GmbH gilt folgendes:
- Maintek GmbH wird den Kunden bei längeren, vorübergehenden Leistungseinstellungen oder -beschränkungen in geeigneter Form über Art, Ausmass und Dauer der Leistungseinstellung informieren.
- Im Falle voraussehbarer Leistungseinstellung oder -beschränkung besteht zudem eine Verpflichtung zur vorherigen Unterrichtung des Kunden.
- Die Mitteilungspflicht über den Beginn der Einstellung besteht nicht, wenn die vorherige Unterrichtung nach den Umständen objektiv nicht möglich ist oder Beseitigungen bereits eingetretener Unterbrechungen verzögern würde.
- Maintek GmbH unterstützt den Kunden bei der Herstellung und Aufrechterhaltung eines möglichst störungsfreien Zugangs zu ihren Dienstleistungen.
Haftung von Maintek GmbH
Bei Ausfällen von Hosting und Clouddienstleistungen der Maintek GmbH, die aufgrund einer ausserhalb des Verantwortungsbereiches der Maintek GmbH liegenden Störung verursacht worden sind, erfolgt keine Rückvergütung von bereits gezahlten Entgelten. Bei anderen Ausfällen erfolgt eine Rückvergütung, sofern diese in einem einzelvertraglichen "Service Level Agreement" vorab schriftlich mit Maintek GmbH vereinbart wurde.
Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden haftet Maintek GmbH, soweit diese durch Maintek GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind oder sie auf Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht der Maintek GmbH oder auf dem Fehlen einer durch Maintek GmbH zugesicherten Eigenschaft beruhen.
Für fahrlässig verursachte Vermögensschäden haftet Maintek GmbH begrenzt auf den vertragstypisch unvorhersehbaren Schaden.
Die Haftung nach dem Produkthaftgesetz bleibt unberührt.
Preise, Zahlungsbedingungen
- Maintek GmbH kann die Preise und Dienstleistungen jederzeit anpassen und gibt dies dem Kunden in geeigneter Weise bekannt. Erhöht Maintek GmbH die Preise oder ändert die Dienstleistungen zum Nachteil des Kunden, so kann dieser die betroffene Dienstleistung bis zur Inkraftsetzung der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen kündigen. Wird von diesem Recht nicht Gebrauch gemacht, gelten die Anpassungen als akzeptiert. Davon ausgenommen sind Preiserhöhungen infolge von Änderung der gesetzlichen Abgaben (z.B. Mehrwertsteuer).
- Maintek GmbH stellt dem Kunden, sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, die Rechnung im Voraus nach Massgabe der gültigen Preisliste in Rechnung. Sämtliche Rechnungen sind 10 Tage nach Zustellung der Rechnung beim Kunden fällig.
- Maintek GmbH ist berechtigt, dem Kunden Nutzungsnachweise und Rechnungen in jeder geeigneten Form, insbesondere auch per E-Mail zu übermitteln.
- Bei Zahlungsverzug ist Maintek GmbH berechtigt, den Zugang des Kunden ganz oder teilweise zu sperren. Der Kunde bleibt auch in diesem Fall verpflichtet, weiterhin seine monatlichen Grundgebühren zu bezahlen.
- Für Umtriebe, welche Maintek GmbH im Zusammenhang mit dem schriftlichen Mahnverfahren entstehen, wird eine Mahngebühr in Höhe von CHF 20.- erhoben.
- Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung seiner Rechnung in Zahlungsverzug, ist Maintek GmbH zudem berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Bei Verträgen mit Mindestlaufzeit werden dadurch sämtliche bis zum Ablauf der regulären Vertragsdauer anfallenden Gebühren per sofort fällig.
Einwendung gegen Rechnungen, Nutzung durch Dritte
- Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch bis sechs Wochen nach Rechnungsdatum schriftlich zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
- Erhebt der Kunde Einwendungen gegen die Höhe der ihm von Maintek GmbH in Rechnung gestellten Gebühren, so ist Maintek GmbH vom Nachweis des Datenverkehrs befreit, wenn die Verkehrsdaten aus technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen gelöscht wurden. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Rechnungsdatum ist Maintek GmbH aus Datenschutzgründen gesetzlich verpflichtet, die der Rechnung zugrunde liegenden Verkehrsdaten zu löschen.
- Der Kunde ist verpflichtet, alle durch ihn verursachten Gebühren zu zahlen.
Datenschutz
- Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden ist die schweizerische Datenschutzverordnung.
- Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat, die schweizerische Datenschutzverordnung oder eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
Laufzeit, Kündigung
- Vertragsbeginn ist der Zeitpunkt, an dem die Maintek GmbH in der Lage ist, die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Verträge mit Mindestvertragsdauer können nach Ablauf der Mindestlaufzeit unter Wahrung einer Frist von drei Monaten auf Monatsende schriftlich gekündigt werden. Kündigungen per E-Mail oder Fax werden aus rechtlichen Gründen nicht akzeptiert.
- Falls keine Kündigung erfolgt, wird das Abonnementsverhältnis automatisch weitergeführt und kann dann ebenfalls unter Wahrung einer Frist von drei Monaten auf Monatsende schriftlich gekündigt werden.
- Dienstleistungen aus dem Bereich Hosting, E-Mail und Cloud bedürfen keiner Kündigung. Das Vertragsverhältnis wird automatisch, nach nicht bezahlen der Rechnung aufgelöst. Kundendaten werden nach 30 Tagen unwiderruflich gelöscht.
- Verträge ohne Mindestvertragsdauer können von Maintek GmbH oder dem Kunden schriftlich mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern einzelvertraglich nicht anderes vereinbart ist.
- Kündigt der Kunde den Vertrag bereits vor Inbetriebnahme der Dienstleistung, schuldet er Maintek GmbH sämtliche ihr entstandenen Kosten.
- Wird der Vertrag vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestdauer durch den Kunden vorzeitig gekündigt, werden dadurch sämtliche bis zum Ablauf der regulären Vertragsdauer anfallenden Gebühren per sofort fällig.
- Maintek GmbH kann Verträge einseitig und ohne Angabe von Gründen kündigen.
- Kündigt Maintek GmbH dem Kunden vorzeitig aus einem unter Punkt 2 und 3 genannten Anlass, schuldet der Kunde Maintek GmbH sämtliche bis zum Ablauf der regulären Vertragsdauer anfallenden Gebühren, welche per sofort fällig werden.
- Kündigt Maintek GmbH vorzeitig, ohne dass ein in Punkt 2 und 3 genannter Anlass vorliegt, fallen für den Kunden keine Restlaufgebühren an.
Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort ist Widnau SG
- Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Widnau SG für alle Ansprüche aus oder aufgrund des Vertrages sowie für sämtliche zwischen Maintek GmbH und dem Kunden sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages.
- Die vertraglichen Ansprüche der Maintek GmbH und des Kunden aus der Inanspruchnahme von Hosting und Cloueddienstleistungen der Maintek GmbH verjähren in zwölf Monaten.
- Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und der Maintek GmbH unterliegen ausschliesslich dem Recht der Schweiz und des Kantons St. Gallen.